Garantie
Für unsere Motoren räumen wir eine Händlergarantie ein.
Garantiebedingungen:
Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 2 oder 4 Jahre Garantie, genauer gesagt 25.000 km oder 40.000 km, was zuerst eintritt, auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:
Smartparts24
Magdeburger Str. 21–23
47800 Krefeld
E E-Mail-Adresse: info@smartparts24.de
Tel.: 02151 4866267
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
Des Weiteren sind Garantieansprüche ausgeschlossen, bei nicht Einhaltung folgender Punkte:
- Die Garantie kann von der Smartparts24 nur übernommen werden, wenn der Motor bei uns im Betrieb oder in einer Meisterwerkstatt eingebaut worden ist.
- Der Auftraggeber hat gegenüber der Smartparts24 nur Garantieansprüche, wenn bei dem Fahrzeug nach 1.000 km nach Einbau bzw. Abholung bei uns im Hause oder in einer Meisterwerkstatt ein Ölwechsel durchgeführt und dieser auch dokumentiert wird. Rechnung, so wieder der Servicenachweis muss bei Garantieansprüchen vorgelegt werden.
- Das Fahrzeug muss nach der Instandsetzung die ersten 1.000 km eingefahren werden, das heißt den Motor ordnungsgemäß warmfahren und das Fahrzeug nicht im kalten Zustand überbeanspruchen.
- Das gesamte Fahrzeug muss nach Einbau des Motors in einem guten technischen Zustand sein, das heißt z. B. kein Ölverlust am Turbolader oder keine defekten Motorlager.
- Beim Einbau des Motors müssen alle Dichtungen und Verbrauchsteile zu den Anbauteilen des Motors erneuert werden.
- Die Garantie erlischt bei jeglichem Eingriff in die Motortechnik (Öffnen des Motors / der von uns verbauten Teile), des Weiteren bei jeglicher Leistungssteigerung, egal ob direkt an der Technik des Motors oder Veränderung der Motorsteuerung (Software) sowie bei jeglicher Veränderung des Serienzustandes des Fahrzeugs (Getriebe / Motor beeinflussend)
- Alle Serviceintervalle / Reparaturen am Fahrzeug in Fremdwerkstätten müssen termingerecht durchgeführt und dokumentiert werden.
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass der Motor in einer KFZ-Meisterwerkstatt diagnostiziert worden, ist oder offensichtlich vorliegen.
Die Abholung des Motors im Garantiefall bzw. den Termin (Datum der Abholung beim Kunden) kann, bei der Smartparts24 nur in den bestehenden Touren / Abholungs- und Arbeitsplan eingeordnet werden, nicht vom Auftraggeber bestimmt werden. Dies gilt auch für die Durchführung und Dauer der Reparatur.
Bei der Garantie handelt es sich nicht um eine Mobilitätsgarantie, das heißt, wir stellen im Garantiefall kein Miet-/Ersatzfahrzeug und tragen auch keinerlei Kosten für Miet-/Ersatzfahrzeuge. Weder während der Reparaturzeit bei uns im Betrieb noch während der Wartezeit bis zur Abholung beim Kunden/Wieder Anlieferung beim Kunden. Auch bei weiteren für den Kunden entstehenden Kosten in Zusammenhang eines Ausfalls des Fahrzeugs während eines Garantiefalles ist die Smartparts24 nicht verpflichtet, anfallende Kosten zu erstatten, die durch den Ausfall entstehen.
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalles durch Einschicken der Ware ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung, sowie eine Kopie des Garantie-Zertifikats vorliegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie und Zertifikatskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Kosten werden dann von uns erstattet.
Smartparts24 wird vertreten durch Inhaber Giuseppe Avolio.
(Stand 1.05.2022 Krefeld)